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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firmen

 

WENZL Freizeit & Touristik GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 75, D-94249 Bodenmais, e-Mail: info@wenzl-bodenmais.de, Telefon: 09924 7015, Fax: 09924 1815

und

Ranzinger-Reisen – ein Unternehmen der WENZL Freizeit & Touristik GmbH & Co. KG, Dr. Schott Str. 3, D-94227 Zwiesel, e-Mail: info@wenzl-bodenmais.de, Tel. 09922 1494 / 09924 – 7015

 

I. Vertragspartner – Geltungsbereich – Verbraucher

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Tagesfahrten, Mehrtagesfahrten und Pauschalreisen zwischen der Firma WENZL Freizeit & Touristik GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 75, D-94249 Bodenmais, e-Mail: info@wenzl-bodenmais.de, Telefon: 09924 7015, Fax: 09924 1815 bzw. Ranzinger-Reisen – ein Unternehmen der WENZL Freizeit & Touristik GmbH & Co. KG, Dr. Schott Str. 3, D-94227 Zwiesel, e-Mail: info@wenzl-bodenmais.de, Tel. 09922 1494 / 09924 – 7015 (jeweils Anbieter genannt) und Kunden, welche Tagesfahrten, Mehrtagesfahrten und Pauschalreisen (nachfolgend insgesamt Reisen genannt) bei einem der vorgenannten Vertragspartner buchen.
  2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  3. Ausdrückliche Vereinbarungen des Kunden mit dem Anbieter gehen diesen AGB stets vor.

 

II. Gegenstand des Vertrags – Gepäck

  1. Der Umfang der Reiseleistungen sowie die Preise ergeben sich aus den zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Leistungsbeschreibungen des Anbieters (z.B. Angaben in Prospekten, auf Homepage und Annoncen) sowie diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
  2. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung nicht erfolgt, sind Angaben zu Wünschen des Reisenden in der Reisebestätigung (z.B. Sitzplatz im Reisebus) als unverbindlich anzusehen. Für deren Erbringung wird keine Gewähr übernommen.
  3. Angaben zur Dauer von Leistungen sind Circa-Angaben.
  4. Eine Gepäckbeförderung ist auf zwei Gepäckstücke und 20 kg pro Reiseteilnehmer begrenzt, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.

 

III. Zustandekommen des Vertrags – Korrekturmöglichkeiten bei Onlinebuchung – Speicherung und Einsichtnahme – Hinweise zum Widerruf

  1. Mit Buchung des Kunden bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrags verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 10 Werktage gebunden.
  2. Bei Buchung über die Webseiten des Anbieters kann der Kunde seine Buchungsdaten jederzeit vor Abgabe seiner Bestellung über die übliche Navigation seines Browsers korrigieren oder die Bestellung durch Schließen des Browsers abbrechen. Über die Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ gibt der Kunde im Internet auf der Webseite des Anbieters einen verbindlichen Antrag zur Buchung der im Formular befindlichen Dienstleistungen ab.
  3. Bei einer Onlinebuchung wird der Vertragstext beim Anbieter gespeichert, ist jedoch aus Sicherheitsgründen für den Kunden nicht über das Internet einsehbar. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Dies stellt noch keine Annahme des Vertrags dar.
  4. Der Vertrag kommt bei einer Onlinebuchung erst mit der schriftlichen oder in elektronischer Form abgegebenen Bestätigung des Auftrages (Annahmeerklärung) durch den Anbieter zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung von dem Auftrag des Kunden ab, kommt der Vertrag auf der Grundlage der Bestätigung dann zustande, wenn der Kunde innerhalb einer Woche nach Zugang die Annahme erklärt.
  5. Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Reisemitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Das gleiche gilt entsprechend für Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortliche im Hinblick auf geschlossene Gruppentagesfahrten.
  6. Der Anbieter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312 Nr 5 BGB und § 312g II Nr.9 9 BGB) kein Widerrufsrecht des Vertrags besteht, auch wenn der Vertrag im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde. Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben unberührt. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

 

IV. Leistungsänderungen des Vertrags

  1. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere Änderungen im zeitlichen Ablauf) und vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.
  2. Über Leistungsänderungen wird der Kunde unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund in Kenntnis gesetzt, soweit dies zeitlich und technisch möglich ist.
  3. Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Leistungen bei jedem Wetter statt.
  4. Im Falle erheblicher Vertragsänderungen ist der Kunde unverzüglich zu informieren. In diesem Fall kann der Kunde innerhalb einer von Anbieter mitgeteilten angemessenen Frist unentgeltlich zurücktreten. Ohne fristgemäße Erklärung des Reisenden gilt das geänderte Angebot des Anbieters als angenommen.
  5. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist. Sofern der Anbieter für die Durchführung der geänderten Reise geringere Kosten als für die ursprünglich angebotene Leistungen entstehen, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten

 

V. Zahlung – Fälligkeit – Preisänderungen

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Die Kosten für Tages- und Mehrtagesfahrten sind mit Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig.
  3. Rücktritt-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren, Versicherungsprämien sowie verauslagte Kosten sind sofort fällig.
  4. Kosten für Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) werden gesondert berechnet und sind extra zu bezahlen. Als Vermittler haftet der Anbieter grundsätzlich nur für die Vermittlung (Buchungsfehler), nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst. Dies gilt auch für Leistungen, die am Urlaubsort vor Ort hinzugebucht werden.
  5. Ohne vollständige Bezahlung des Leistungspreises besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Leistungen.
  6. Für jede erfolgte Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € erhoben.
  7. Bei Pauschalreisen gilt:

Der Anbieter darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Anbieter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der Anbieter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten.

Bei einer Pauschalreise behält sich Anbieter nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit

  • eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
  • eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafen-gebühren, oder
  • eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse

sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.

Eine Erhöhung des Reisepreises ist zulässig, sofern der Anbieter den Kunden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und die Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.

Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:

Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen kann der Anbieter den Reisepreis wie folgt erhöhen:

Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Anbieter vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.

Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen für das Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des Beförderungsmittels geteilt und der Anbieter kann dann den sich ergebenden Erhöhungsbetrag für den Sitzplatz vom Kunden verlangen.

Bei einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben kann der Anbieter den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag erhöhen.

Bei einer Erhöhung der Wechselkurse kann der Anbieter den Reisepreis im entsprechenden Umfang erhöhen, in dem sich hierdurch die Reise für den Anbieter verteuert.

Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.

Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Anbieter gleichzeitig mit der Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der vom Anbieter gesetzten Frist ausdrücklich seinen Rücktritt vom Vertrag, gilt die Änderung als angenommen.

 

VI. Gruppenfahrten

  1. Gruppenfahrten im Sinne dieser Bestimmungen sind Tages-/Mehrtagesfahrten für geschlossene Gruppen, die vom Anbieter organisiert und über einen Gruppenverantwortlichen bzw. Auftraggeber gebucht und/oder abgewickelt werden, der als Bevollmächtigter für einen bestimmten Teilnehmerkreis handelt.
  2. Der Anbieter haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die – mit oder ohne Kenntnis des Anbieters – vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen zusätzlich zu den Leistungen des Anbieters angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, wie z.B. organisierte An- und Abreisen, nicht im Leistungsumfang des Anbieters enthaltene Veranstaltungen vor und nach der Tagesfahrt sowie unterwegs (Fahrten, Ausflüge, Besuche usw.).

 

VII. Umbuchung/Änderung/Ersatzperson

  1. Umbuchungen von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft oder Beförderungsart sind in der Regel kein Problem. Voraussetzung hierfür ist die Verfügbarkeit der Leistung. Umbuchungen im Rahmen des stehenden Vertrages, denen der Anbieter zustimmt, werden kostenlos vorgenommen.
  2. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines angemeldeten Reiseteilnehmers, kann der Anbieter die durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten beanspruchen. Der ursprünglich angemeldete Reiseteilnehmer und die Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Die Mehrkosten der Teilnahme einer Ersatzperson betragen bei Busreisen im Regelfall 25,00 € pro Person und bei Schiffsreisen/Kreuzfahrten im Regelfall 90,00 € pro Person.
  3. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB vom Anbieter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus einem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt in jedem Fall unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Anbieter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

 

VIII. Rücktritt und Kündigung

  1. Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Vertragspartner zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Anbieter bzw. Reisevermittler. Dem Kunden wird der Rücktritt in Textform empfohlen.
  2. Bei Eintritt unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (Kriege, Naturkatastrophen, Pandemien), deren Folgen sich auch bei Treffen aller zumutbarer Vorkehrungen nicht hätten vermeiden lassen, kann der Kunde kostenfrei zurücktreten, wenn eine Reisewarnung durch das Auswärtige Amt vorliegt.
  3. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt der Kunde die Reise nicht an, so kann der Anbieter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen, unter Berücksichtigung der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen.
  4. Die Höhe der Entschädigungspauschale richtet sich nach der Nähe des Rücktrittszeitpunkts zum vereinbarten Reisebeginn wie folgt:

Bei Mehrtagesreisen

ab 59 Tage bis 30 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises

ab 29 Tage bis 15 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises

ab 14 Tage bis 8 Tage vor Reisebeginn 75% des Reisepreises

ab 7 Tage bis 2 Tage vor Reisebeginn 80% des Reisepreises

ab 1 Tag vor Reisebeginn 90% des Reisepreises

Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung betragen die Stornokosten 100% des Reisepreises.

Bei Tagesreisen

ab 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr des Vortages der Reise 50 % des Reisepreises

ab 16.00 Uhr des Vortages der Reise 100% des Reisepreises

  1. Der Anbieter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit er nachweist, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Anbieter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
  2. Tagesfahrten und Mehrtagesreisen, die gebuchte Einzelleistungen wie z.B. Eintrittskarten für Theater, Oper, Musicals oder Museen beinhalten, liegen im Regelfall Sondertarife mit den Leistungsträgern zugrunde, die nicht erstattet werden können. In diesem Fall betragen die Rücktrittskosten 100 % des Preises der Einzelleistungen.
  3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, nachzuweisen, dass dem Anbieter überhaupt kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die vom Anbieter geforderte Entschädigungspauschale.
  4. Die Zahlung der pauschal erhobenen Entschädigung oder der nachgewiesenen Rücktrittskosten ist spätestens 10 Tage nach Zugang der hierfür zu fertigenden Abrechnung fällig.
  5. Ist der Anbieter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, den Betrag an den Kunden zurück zu erstatten.

 

IX. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

  1. Der Anbieter kann vor Reisebeginn in den folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
    a) für die Pauschalreise haben sich weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet; in diesem Fall hat der Reiseveranstalter den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen, sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen, 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen,
    b) der Reiseveranstalter ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
  2. Tritt der Anbieter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
  3. Sofern keine Angabe der Mindestteilnehmerzahl beim jeweiligen Angebot festgelegt und dem Kunden mitgeteilt ist, beträgt die Mindestteilnehmerzahl 20 Personen.
  4. Bei einem Rücktritt ist der Anbieter verpflichtet, dem Kunden die Absage unverzüglich zu erklären, sobald dem Anbieter klar ist, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Vom Kunden gezahlte Leistungen hat der Anbieter in diesem Fall unverzüglich auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zurück zu erstatten.

 

X. Obliegenheiten des Kunden – Ausschluss der Beförderung – Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

  1. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn er notwendige Reiseunterlagen (z.B. Hotelvoucher) nicht innerhalb der vom Anbieter mitgeteilten Frist erhält.
  2. Bei Busreisen ist den Anweisungen des Bordpersonals Folge zu leisten.
  3. Fahrgäste, die trotz Ermahnung begründeten Anweisungen des Bordpersonals nicht nachkommen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn durch die Missachtung von Anweisungen eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Mitfahrgäste entsteht, oder aus anderen Gründen die Weiterbeförderung für den Anbieter unzumutbar ist.
  4. Der Anbieter kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist auch während der Reise jederzeit kündigen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn der Reisende den vorher bekannt gegebenen besonderen Reiseanforderungen nicht genügt, oder wenn er durch sein Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann.
  5. In diesen Fällen behält der Anbieter den Anspruch auf den Leistungspreis. Der Anbieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, den er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

 

XI. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

  1. Der Anbieter informiert über die Pass- und Visumerfordernisse sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Diese Informationen gelten für Angehörige der Bundesrepublik Deutschland mit entsprechendem Pass. Für Angehörige anderer Staaten sowie für Personen mit Besonderheiten (z.B. Doppelstaatsangehörige) gelten oft andere Bestimmungen, über die das zuständige Konsulat informiert. Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich.
  2. Der Kunde ist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell notwendiger Impfungen und das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften ergeben gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn der Anbieter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
  3. Der Anbieter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.

 

XII. Haftung

  1. Der Anbieter haftet stets unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Gleiches gilt bei der Übernahme von Garantien oder einer sonstigen Übernahme einer verschuldensunabhängigen Haftung sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Der Anbieter haftet darüber hinaus bei einer einfach fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten begrenzt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, auf deren Erfüllung der Kunde zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung des Anbieters ist hierbei auf den dreifachen Reisepreis begrenzt. Eventuell darüber hinaus gehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben unberührt.
  3. Die Haftung für Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden je beförderte Person 1.000,00 € übersteigt.
  4. Schäden des Reisegepäcks sind vom Reisenden unverzüglich mittels Schadensanzeige anzuzeigen.
  5. Ein Gepäckverlust ist unverzüglich dem Busfahrer anzuzeigen.
  6. Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen.
  7. Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wie z.B. vermittelte Ausflüge, Veranstaltungen, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen eindeutig gekennzeichnet wurden, so dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreisevertrags sind und getrennt ausgewählt wurden. Der Anbieter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Anbieters ursächlich geworden ist. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben unberührt.
  8. Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen durch höhere Gewalt sowie für Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie z. B. Krieg oder kriegsähnliche Vorgänge, Feindseligkeiten, Aufstand oder Bürgerkrieg, Beschlagnahme oder Behinderung durch Staatsorgane oder andere Personen, Straßenblockaden, Quarantänemaßnahmen sowie von ihm nicht zu vertretende Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsniederlegungen.

 

XIII. Versicherungen

Der Anbieter empfiehlt dringend für jeden Reiseteilnehmer den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und einer Reisekrankenversicherung inklusive einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.

 

XIV. Geltendmachung von Ansprüchen

  1. Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 BGB hat der Kunde gegenüber dem Anbieter geltend zu machen. Eine Geltendmachung kann auch gegenüber den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen gebucht war.

 

XV. Hinweise zur Streitbeilegungsplattform der EU und Hinweise nach VSGB

  1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse lautet info@wenzl-bodenmais.de.
  2. Der Anbieter ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren mit Verbrauchern vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).

 

XVI. Vertragssprache, Rechtswahl, Gerichtsstand

  1. Vertragssprache ist deutsch
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Diese Rechtswahl gilt gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
  3. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand für alle aus dem Nutzungsvertrag und den darauf basierenden Vereinbarungen entstehende Streitigkeiten Viechtach. Gleiches gilt, wenn der Kunde seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Der Anbieter ist jedoch berechtigt den Nutzer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

 

Stand August 2020